Sechs Wochen vor dem Versteigerungstermin — abgelöst statt versteigert
Ausgangslage
Eine Eigentümerin hatte nach einer Trennung die Raten für das gemeinsame Haus nicht mehr bedienen können. Die Bank hatte gekündigt und das Verfahren eingeleitet; der Termin zur Zwangsversteigerung war bereits anberaumt.
Warum es schwierig war
Zwei Dinge liefen gegeneinander: die Frist und die Bonität. Das laufende Verfahren stand im Grundbuch und schreckte die meisten Häuser ab. Gleichzeitig war die Zeit zu knapp für einen normalen Antragsweg, der über Wochen läuft.
Wie wir vorgegangen sind
Wir haben zuerst die Ablösesumme bei der Gläubigerbank verbindlich abgefragt — die Zahl, um die es tatsächlich ging, lag deutlich unter dem, was die Eigentümerin befürchtet hatte. Parallel lief die Anfrage bei Banken, die Ablösefinanzierungen in laufenden Verfahren bearbeiten. Entscheidend war der Abstand zwischen Objektwert und Ablösesumme: Er war groß genug, dass das Risiko tragbar blieb.
- Objektwert
- 395.000 €
- Ablösesumme
- 212.000 €
- Zeit bis zum Termin
- sechs Wochen
- Beleihungsauslauf
- rund 54 %
- Verfahren
- eingestellt
- Rate danach
- spürbar niedriger
Ergebnis
Die Ablösung erfolgte vor dem Termin, das Verfahren wurde eingestellt. Das Haus blieb im Eigentum. Wichtig zu wissen: Der Spielraum war nur deshalb da, weil noch Zeit war — vier Wochen später wäre es enger geworden.
Anonymisiert. Namen, Orte und nicht tragende Einzelheiten sind verändert, die Zahlen entsprechen dem tatsächlichen Vorgang. Jeder Fall ist anders — aus einem Ergebnis hier lässt sich keine Zusage für Ihre Situation ableiten.