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Kapitalbeschaffung aus Ihrer Immobilie

Ihre abbezahlte oder teilweise abbezahlte Immobilie ist gebundenes Kapital. Seit 1997 vermitteln wir Finanzierungen, die dieses Kapital verfügbar machen – ohne Verkauf, auch bei SCHUFA-Einträgen.

Liquidität aus der Immobilie – ohne zu verkaufen

Wer seine Immobilie abbezahlt hat oder in der Tilgung weit fortgeschritten ist, besitzt einen erheblichen Vermögenswert – der jedoch in der Immobilie gebunden ist. Kapitalbeschaffung heißt, diesen Wert nutzbar zu machen: Die Immobilie wird über eine Grundschuld beliehen, und Sie erhalten den Betrag als Darlehen ausgezahlt.

Der entscheidende Punkt: Ihr Eigentum bleibt zu 100 % bei Ihnen. Sie verkaufen nichts, ziehen nicht aus und geben nichts ab. Die Bank erhält mit der Grundschuld eine Sicherheit – Sie zahlen das Darlehen in planbaren Raten zurück.

Das funktioniert auch, wenn Ihre Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist: Reicht der freie Beleihungsspielraum, kommt zum Beispiel ein Nachrangdarlehen infrage – eine Finanzierung, deren Grundschuld im Rang hinter der bestehenden steht.

Die Begriffe kurz erklärt

Beleihungswert

Der Wert, den die Bank Ihrer Immobilie als Sicherheit zurechnet – vorsichtiger angesetzt als der Marktwert. Je mehr freier Beleihungsspielraum, desto besser die Finanzierungschancen.

Grundschuld

Grundpfandrecht, mit dem die Immobilie als Kreditsicherheit dient. Sie bleibt nach der Rückzahlung oft bestehen und kann für neue Finanzierungen wiederverwendet werden.

Nachrangdarlehen

Finanzierung, deren Grundschuld im Rang hinter einer bestehenden steht – typisch, wenn die Erstfinanzierung weiterläuft.

Wofür Eigentümer Kapital beschaffen

Das freigesetzte Kapital können Sie grundsätzlich frei verwenden – das sind die häufigsten Anlässe unserer Kunden.

Investitionen & Betriebsmittel

Gebundenes Kapital für neue Vorhaben nutzbar machen – ob Geschäftsausbau, Waren oder Personal. Gerade für Selbstständige oft der Weg zu unabhängiger Liquidität.

Ablösung teurer Kredite

Teure Raten- und Dispokredite durch eine grundschuldbesicherte Finanzierung ablösen – die monatliche Belastung sinkt spürbar.

Modernisierung

Sanieren, umbauen oder energetisch modernisieren – das freigesetzte Kapital fließt zurück in den Wert Ihrer Immobilie.

Steuernachzahlungen

Eine unerwartete Nachzahlung vom Finanzamt fristgerecht begleichen, ohne Rücklagen oder Geschäftskonto zu belasten.

Familiäre Anlässe & Erbauszahlung

Miterben auszahlen, Kinder unterstützen oder andere familiäre Vorhaben stemmen – ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.

Liquiditätsreserve

Finanzieller Spielraum für das, was kommt – eine Reserve, über die Sie frei verfügen können.

So viel Kapital ist möglich

Eine seriöse Antwort darauf gibt es nicht pauschal, sondern nur mit Blick auf Ihre Situation. Drei Faktoren bestimmen den Rahmen:

Wert der Immobilie

Ausgangspunkt ist der Beleihungswert – der Wert, den die Bank Ihrer Immobilie als Sicherheit zurechnet. Er wird vorsichtiger angesetzt als der Marktwert.

Restschuld

Je weniger auf der Immobilie lastet, desto größer der freie Beleihungsspielraum. Eine laufende Finanzierung ist dabei kein Ausschlusskriterium.

Einkommen

Die monatliche Rate muss dauerhaft tragbar sein – deshalb fließen Ihre Einkommensverhältnisse in die Prüfung ein.

Was in Ihrem Fall realistisch ist, schätzen wir im kostenlosen Erstgespräch ein – unverbindlich, ohne SCHUFA-Abfrage vorab und ohne dass Sie vorher Unterlagen zusammensuchen müssen.

Was Sie mitbringen sollten

Die Voraussetzung Nummer eins ist Immobilieneigentum – ein Haus, eine Wohnung oder ein vermietetes Objekt. Auch mit laufender Finanzierung: Entscheidend ist der freie Beleihungsspielraum, nicht die vollständige Tilgung.

Für die spätere Bankprüfung zählen vor allem der aktuelle Grundbuchauszug, Unterlagen zur Immobilie und Ihre Einkommensnachweise.

Sie müssen jetzt nichts zusammensuchen. Nach dem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine persönliche Checkliste und laden alles Schritt für Schritt in unserem geführten Kundenportal hoch – mit Anleitung pro Dokument und Fortschrittsanzeige.
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Typische Unterlagen

Aktueller Grundbuchauszug

Das zentrale Dokument: Er zeigt Eigentumsverhältnisse und eingetragene Grundschulden.

Objektunterlagen

Unterlagen zur Immobilie selbst – was in Ihrem Fall gebraucht wird, sagt Ihnen Ihre persönliche Checkliste.

Einkommensnachweise

Gehaltsabrechnungen – bei Selbstständigen BWA, EÜR bzw. Jahresabschluss und Steuerbescheide.

Bei laufender Finanzierung: Darlehensangaben

Angaben zum bestehenden Darlehen, insbesondere zur aktuellen Restschuld.

In drei Schritten zur Lösung

Kein langer Papierkram, keine Warteschlangen – ein persönlicher Berater begleitet Sie von Anfang bis Ende.

1

Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie unser kurzes Formular aus oder rufen Sie uns an. Vollständig kostenlos, unverbindlich und ohne SCHUFA-Abfrage vorab.

2

Persönliche Analyse

Ihr Berater prüft Ihre Situation diskret – Objektwert, Restschuld und Einkommen – und erarbeitet Lösungsoptionen für Ihre Kapitalbeschaffung.

3

Ihr Angebot erhalten

Sie erhalten ein konkretes, transparentes Angebot. Kein Druck, keine versteckten Kosten – Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Häufige Fragen zur Kapitalbeschaffung

Nein. Genau das ist der Kern der Kapitalbeschaffung: Ihre Immobilie wird über eine Grundschuld beliehen, nicht verkauft. Das Eigentum bleibt zu 100 % bei Ihnen – Sie wohnen oder vermieten weiter wie bisher und zahlen das Darlehen in planbaren Raten zurück.
Ja. Auch eine teilweise abbezahlte Immobilie bietet oft freien Beleihungsspielraum. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel ein Nachrangdarlehen – eine Finanzierung, deren Grundschuld im Rang hinter der bestehenden steht. Welche Lösung in Ihrem Fall realistisch ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
In vielen Fällen ja. HANSEKREDIT ist einer der wenigen Vermittler in Deutschland, die auch bei negativer SCHUFA und schwieriger Bonität vermitteln – gerade für Immobilieneigentümer, weil das Eigentum als Sicherheit dient. Wichtig: Die Bank prüft Ihre Bonität selbstverständlich. Wir versprechen keinen Kredit ohne SCHUFA-Prüfung, sondern suchen gezielt Finanzierungspartner, die Ihren Fall trotz Einträgen prüfen.
Grundsätzlich frei. Sie sind an keinen bestimmten Zweck gebunden – ob Investition, Ablösung teurer Kredite, Modernisierung, Steuernachzahlung oder familiäre Anlässe. Den geplanten Verwendungszweck geben Sie gegenüber der Bank an; er fließt in die Prüfung ein.
Ihr persönlicher Berater meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage. Die Gesamtdauer hängt vor allem davon ab, wie zügig die Unterlagen vollständig sind – dabei unterstützt Sie unser geführtes Kundenportal mit persönlicher Checkliste und Fortschrittsanzeige.
Nichts. Anfrage und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich, und es findet keine SCHUFA-Abfrage vorab statt. Sie erreichen uns über das Formular, die kostenlose Hotline 0800 7777 788 oder einen Online-Beratungstermin.

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