Kapitalbeschaffung aus Ihrer Immobilie
Ihre abbezahlte oder teilweise abbezahlte Immobilie ist gebundenes Kapital. Seit 1997 vermitteln wir Finanzierungen, die dieses Kapital verfügbar machen – ohne Verkauf, auch bei SCHUFA-Einträgen.
Liquidität aus der Immobilie – ohne zu verkaufen
Wer seine Immobilie abbezahlt hat oder in der Tilgung weit fortgeschritten ist, besitzt einen erheblichen Vermögenswert – der jedoch in der Immobilie gebunden ist. Kapitalbeschaffung heißt, diesen Wert nutzbar zu machen: Die Immobilie wird über eine Grundschuld beliehen, und Sie erhalten den Betrag als Darlehen ausgezahlt.
Der entscheidende Punkt: Ihr Eigentum bleibt zu 100 % bei Ihnen. Sie verkaufen nichts, ziehen nicht aus und geben nichts ab. Die Bank erhält mit der Grundschuld eine Sicherheit – Sie zahlen das Darlehen in planbaren Raten zurück.
Das funktioniert auch, wenn Ihre Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist: Reicht der freie Beleihungsspielraum, kommt zum Beispiel ein Nachrangdarlehen infrage – eine Finanzierung, deren Grundschuld im Rang hinter der bestehenden steht.
Die Begriffe kurz erklärt
Beleihungswert
Der Wert, den die Bank Ihrer Immobilie als Sicherheit zurechnet – vorsichtiger angesetzt als der Marktwert. Je mehr freier Beleihungsspielraum, desto besser die Finanzierungschancen.
Grundschuld
Grundpfandrecht, mit dem die Immobilie als Kreditsicherheit dient. Sie bleibt nach der Rückzahlung oft bestehen und kann für neue Finanzierungen wiederverwendet werden.
Nachrangdarlehen
Finanzierung, deren Grundschuld im Rang hinter einer bestehenden steht – typisch, wenn die Erstfinanzierung weiterläuft.
Wofür Eigentümer Kapital beschaffen
Das freigesetzte Kapital können Sie grundsätzlich frei verwenden – das sind die häufigsten Anlässe unserer Kunden.
Investitionen & Betriebsmittel
Gebundenes Kapital für neue Vorhaben nutzbar machen – ob Geschäftsausbau, Waren oder Personal. Gerade für Selbstständige oft der Weg zu unabhängiger Liquidität.
Ablösung teurer Kredite
Teure Raten- und Dispokredite durch eine grundschuldbesicherte Finanzierung ablösen – die monatliche Belastung sinkt spürbar.
Modernisierung
Sanieren, umbauen oder energetisch modernisieren – das freigesetzte Kapital fließt zurück in den Wert Ihrer Immobilie.
Steuernachzahlungen
Eine unerwartete Nachzahlung vom Finanzamt fristgerecht begleichen, ohne Rücklagen oder Geschäftskonto zu belasten.
Familiäre Anlässe & Erbauszahlung
Miterben auszahlen, Kinder unterstützen oder andere familiäre Vorhaben stemmen – ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Liquiditätsreserve
Finanzieller Spielraum für das, was kommt – eine Reserve, über die Sie frei verfügen können.
So viel Kapital ist möglich
Eine seriöse Antwort darauf gibt es nicht pauschal, sondern nur mit Blick auf Ihre Situation. Drei Faktoren bestimmen den Rahmen:
Wert der Immobilie
Ausgangspunkt ist der Beleihungswert – der Wert, den die Bank Ihrer Immobilie als Sicherheit zurechnet. Er wird vorsichtiger angesetzt als der Marktwert.
Restschuld
Je weniger auf der Immobilie lastet, desto größer der freie Beleihungsspielraum. Eine laufende Finanzierung ist dabei kein Ausschlusskriterium.
Einkommen
Die monatliche Rate muss dauerhaft tragbar sein – deshalb fließen Ihre Einkommensverhältnisse in die Prüfung ein.
Was Sie mitbringen sollten
Die Voraussetzung Nummer eins ist Immobilieneigentum – ein Haus, eine Wohnung oder ein vermietetes Objekt. Auch mit laufender Finanzierung: Entscheidend ist der freie Beleihungsspielraum, nicht die vollständige Tilgung.
Für die spätere Bankprüfung zählen vor allem der aktuelle Grundbuchauszug, Unterlagen zur Immobilie und Ihre Einkommensnachweise.
Aktueller Grundbuchauszug
Das zentrale Dokument: Er zeigt Eigentumsverhältnisse und eingetragene Grundschulden.
Objektunterlagen
Unterlagen zur Immobilie selbst – was in Ihrem Fall gebraucht wird, sagt Ihnen Ihre persönliche Checkliste.
Einkommensnachweise
Gehaltsabrechnungen – bei Selbstständigen BWA, EÜR bzw. Jahresabschluss und Steuerbescheide.
Bei laufender Finanzierung: Darlehensangaben
Angaben zum bestehenden Darlehen, insbesondere zur aktuellen Restschuld.
In drei Schritten zur Lösung
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