120.000 € für die Auszahlung der Schwester — das Haus blieb in der Familie
Ausgangslage
Zwei Geschwister erbten das Elternhaus in Schleswig-Holstein, je zur Hälfte. Der Bruder, 44, wohnte mit seiner Familie bereits seit sechs Jahren dort und wollte übernehmen. Die Schwester lebt in Bayern, hat kein Interesse an der Immobilie und braucht ihren Anteil für den eigenen Hauskauf. Der Verkehrswert lag laut Gutachten bei 260.000 €; auf dem Konto des Bruders standen 18.000 €.
Warum es schwierig war
Bei einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie zunächst allen gemeinsam — niemand kann allein über sie verfügen, auch nicht über einen Teil. Die Bank des Bruders wollte deshalb erst finanzieren, wenn er als Alleineigentümer im Grundbuch steht. Eintragen lassen konnte er sich aber erst, wenn die Schwester ausgezahlt war. Genau diese Reihenfolge bringt solche Fälle regelmäßig zum Stillstand, und dann steht am Ende doch die Teilungsversteigerung im Raum — bei der historisch deutlich unter Verkehrswert zugeschlagen wird.
Wie wir vorgegangen sind
Wir haben eine Bank gesucht, die Erbauseinandersetzungen kennt und Zug um Zug finanziert: Die Auszahlung ging über ein Notaranderkonto, die Grundschuld wurde zeitgleich mit der Eigentumsumschreibung eingetragen. Für die Bank entsteht so keine Lücke, in der Geld geflossen, aber keine Sicherheit bestellt ist. Finanziert wurden 120.000 € — der hälftige Verkehrswert abzüglich der 10.000 €, die der Bruder in den Jahren zuvor nachweislich in die Sanierung gesteckt hatte, darauf hatten sich die Geschwister vorab geeinigt. Diese Einigung schriftlich zu haben, war für die Prüfung entscheidend.
- Verkehrswert
- 260.000 €
- Erbanteil je Kind
- 50 %
- Auszahlungsbetrag
- 120.000 €
- Eigenmittel
- 18.000 €
- Beleihungsauslauf
- rund 46 %
- Abwicklung
- Notaranderkonto
- Zeit bis zur Zusage
- drei Wochen
- Teilungsversteigerung
- abgewendet
Ergebnis
Die Schwester hat ihren Anteil vollständig erhalten und konnte damit selbst kaufen. Der Bruder steht seit dem Sommer allein im Grundbuch, seine Familie wohnt weiter im Haus. Wer einen Miterben auszahlen will, muss die Immobilie nicht verkaufen — aber die Reihenfolge von Auszahlung, Umschreibung und Grundschuld muss stimmen.
Anonymisiert. Namen, Orte und nicht tragende Einzelheiten sind verändert, die Zahlen entsprechen dem tatsächlichen Vorgang. Jeder Fall ist anders — aus einem Ergebnis hier lässt sich keine Zusage für Ihre Situation ableiten.